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Rohrreinigung Stenzel – Meisterbetrieb für Rohr- und Kanaltechnik

1. Datenschutz

Die uns von Auftraggebern zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden wir nur für die mitgeteilten Zwecke erheben, verarbeiten, nutzen und speichern. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung. Erhebung von personenbezogenen Daten sowie deren Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgen nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze bzw. sofern wir durch eine gerichtliche Entscheidung dazu verpflichtet ist.

2. Mitwirkung des Auftraggebers

Besondere Arbeitserschwernisse oder Arbeitserleichterungen, die dem Auftraggeber bekannt sind, oder sein müssten, z.B. die Existenz einer Hebeanlage, Rückstausicherung, steckengebliebene Werkzeuge, das Vorhandensein verdeckter Kontrollöffnungen und ähnliches, hat er unseren Mitarbeitern frühestmöglich vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Das gleiche gilt für alle früheren Misserfolge von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems an dem Entwässerungssystem. Für die Dauer der Arbeiten an einer Anlage ist der Auftraggeber im Interesse von Arbeitserfolg und Schadenverhütung verpflichtet, unseren Mitarbeitern Zugang auch zu allen Teilbereichen der Anlage zu verschaffen, z.B. zu allen Entwässerungsgegenständen in den verschiedenen Räumen und Geschossen. Außerdem hat er sicherzustellen, dass während dieser Zeit die gesamte Anlage nicht benutzt wird. Schließlich muss der Auftraggeber unverzüglich nach Arbeitsausführung kontrollieren, ob etwas zu beanstanden sein sollte.

3. Gefährliche Stoffe und besondere Gefahren

Vor Ausführung unserer Arbeiten hat der Auftraggeber alle in der Anlage enthaltenen gefährlichen Stoffe (einschließlich Gase) schriftlich durch unsere Mitarbeiter aufnehmen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die unsere Mitarbeiter in irgendeine Weise schädigen, Explosionsgefahr oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemein Kanalnetz begründen können, und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. chemische Abflussreiniger, Laugen, Säuren, Gifte. Der Auftraggeber ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, kostenlos entsprechende

Reinigungs- sowie Desinfektionsmittel, und für den Fall, dass in irgendeiner Hinsicht besondere Gefahren zu erwarten sind, kostenlos auch einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Die gleiche Verpflichtung des Auftraggebers gilt auch für den Fall, dass unsere Mitarbeiter gefährliche Stoffe und/oder besondere Gefahren wahrnehmen, oder vermuten, und ihn entsprechend informieren.

Soweit gefährliche Stoffe der vorbezeichneten Art nicht angegeben sowie aufgenommen werden, und soweit bei besonderen Gefahren kein Sicherheitsbeauftragter gestellt wird, befreit der Auftraggeber uns von jeglicher Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Arbeiten, es sei denn, dass solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Mitarbeiter herbeigeführt wurden. Eine Haftungsbefreiung wird auch für den Fall vereinbart, dass unsere Mitarbeiter wegen der Angabe gefährlicher Stoffe die Durchführung von Arbeiten verweigert, der Auftraggeber aber trotzdem darauf besteht diese auszuführen.

4. Arbeitsausführung

Die Bestimmung des Arbeitsumfangs, des Arbeitsausgangspunkt, des Maschinen – und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrags allein unseren Mitarbeitern, die hierbei vor allem die Gebote von Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten haben.

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5. Arbeitserfolg

Unsere Arbeiten, insbesondere zur Reinigung, Verstopfungsbeseitigung und Hindernisbeseitigung sowie TV-Inspektion und Ortung, sind Gegenstand eines Dienstvertrages. Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Es sei darauf hingewiesen, dass bei allen Entwässerungsanlagen gewisse Erfolgs-Hindernisse (z.B. Rohrbrüche, fehlender oder nicht fachgerechter Anschluss) vorliegen können, die vor Arbeitsbeginn nicht erkennbar sind. Eine TV-Untersuchung ist nur nach vorherigem Spülen möglich, andernfalls ist keine aussagekräftige Beurteilung des Zustandes möglich.

6. Ausführungstermine

Ausführungstermine können aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit unserer Disposition vereinbart werden, nicht jedoch mit unseren Service-Monteuren oder sonstigen
Außendienst Mitarbeitern. Angegebene Ausführungstermine sind unverbindlich.

7. Nebenabreden, Auskünfte, Empfehlungen

Alle Nebenabsprachen mit unseren Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.

Unsere Mitarbeiter sind nur berechtig, bei Unregelmäßigkeiten, Störungen, Schäden o. ä. Empfehlungen auszusprechen, wenn vorher eine Absprache mit der Geschäftsführung oder der technischen Leitung stattgefunden hat. Die selbständige Beantwortung derartiger Fragen ist unseren Mitarbeitern jedoch im Interesse optimaler Kundenberatung nicht gestattet.

8. Preise

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ausschließlich für Arbeiten, die mit Motor-Spirale, mit Handwerkzeug oder manuell ausgeführt werden. Die Arbeiten mit anderen Maschinen und Geräten (z.B. Hochdruckspüler, Höchstdruckspüler, Kombi-Druckspülsauger, Saugwagen, Flächensauger, Pumpe, Pressluftgeräten, TV-Kamera, Ortungsgeräten) werden nach entsprechendem Angebot und Auftrag gesondert berechnet. Das gleiche gilt für Sonderarbeiten, die nicht unmittelbar zu unseren betriebsspezifischen Arbeiten gehören, wie z.B. Aufgraben, Aufstemmen, Aufschneiden, Reparieren, Räumen, Putzen o. ä. Nicht von uns zu vertretende Verlustzeiten werden grundsätzlich gesondert berechnet.

Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos zu stellen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel.

9. Ausschluss der Verantwortung

Wir übernehmen – soweit nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenverursachung vorliegt – keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch:

a) Arbeiten an defekten, verrotteten (z.B. rissigen, brüchigen), unvorschriftsmäßig oder nicht den aktuellen DIN-Vorschriften gemäß installierten Anlagen;

b) Arbeiten an Anlagen, die – entgegen den Auflagen der Ziffer 1 – in einzelnen Teilbereichen unzugänglich sind und/oder während der Arbeiten benutzt werden;

c) Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besonderen Gefahren unter den Voraussetzungen der Ziffer 2;

d) Arbeiten an Anlagen, soweit dieses nicht aus Gusseisen, Steinzeug, Beton oder Stahl bestehen;

e) Arbeiten an Anlagen mit Ablagerungen und/oder Verstopfungen aus Material, das widerstandsfähiger ist, als dass der Anlage selbst, z.B. an Kunststoff- oder Eternit-Abflussanlagen mit Beton-verstopfung;

f) austretenden Inhalt der Anlagen sowie daraus erfolgende Verschmutzungen;

g) Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die in der Anlage ohne unser Verschulden stecken bleiben oder verloren gehen;

h) Arbeiten an Rohr-Abzweigen und -Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45°, wenn dadurch das eingeführte Werkzeug (z.B. Motor-Spirale, Hochdruck-Schlauch oder Glasfiber-Stab) in die falsche Richtung abgelenkt oder aber sein weiteres Vorgehen ganz blockiert wird.

i) Bei vorherigem Einsatz von anderen Firmen.

10. Reklamationen

Wegen der ständigen Benutzung oder Benutzungsmöglichkeit der Anlagen bestehen auch ständig Störungsgefahren durch missbräuchliche Benutzung. Deshalb müssen alle Reklamationen schon im Interesse beschleunigter Bearbeitung und ggf. Störungsbeseitigung zweckmäßig unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

11. Leistungsverzug des Auftraggebers

Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen – insbesondere zur Mitwirkung oder Zahlung – im Verzug, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder unter Ausschuss der Geltendmachung eines höheren Schadens oder Nachweis 25% des vereinbarten Entgelts als pauschale Entschädigung oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen. Die pauschale Entschädigung kann nicht bzw. nicht in voller Höhe verlangt werden, wenn der Auftraggeber den Nachweis führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als unsere Pauschale ist.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen pro Jahr in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie für jede – auch telefonische – Mahnung 13,00 EUR zzgl. der gesetzl. USt. zu berechnen.

12. Zuschläge

12.1 Spätdienstzuschlag (Montag bis Freitag) von 16 bis 22 Uhr 50 %

12.2 Nachtdienstzuschlag (Montag bis Freitag) von 22 bis 6 Uhr 75 %

12.3 Samstagszuschlag 50 %

12.4 Sonn- und Feiertagszuschlag 75 %

12.5 Feiertagszuschlag an hohen Feiertagen 100 %

13. Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen unser Auftraggeber gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit der Auftraggeber Voll-kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Insoweit gilt bei Scheck- und Wechselklagen daneben auch der gesetzliche Gerichtsstand.

15. Vertragsänderung

Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform.

16. Abnahme

Mit der Unterzeichnung des Arbeitsnachweises nimmt der Auftraggeber die erbrachte Leistung ab.

Über notwendige Folgearbeiten oder die Leistungserbringung behindernde Tatsachen wird der Auftraggeber vor Unterzeichnung des Arbeitsnachweises unterrichtet. Dieses ist entsprechend auf dem Arbeitsnachweis vermerkt.

17. Schlussbestimmung

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Regelungen.